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   LG Hamburg, 13.03.2009 - 308 O 645/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19680
LG Hamburg, 13.03.2009 - 308 O 645/08 (https://dejure.org/2009,19680)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13.03.2009 - 308 O 645/08 (https://dejure.org/2009,19680)
LG Hamburg, Entscheidung vom 13. März 2009 - 308 O 645/08 (https://dejure.org/2009,19680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 16, 19 a, 97 Abs. 1 UrhG
    Unsauberes Framing fremder Werke kann zum Urheberrechtsverstoß führen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Öffentliche Zugänglichmachung fremden Lebenslaufes auf Webseite rechtmäßig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fremder Lebenslauf darf auf eigener Homepage veröffentlicht werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zitieren eines Lebenslaufs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 32/92

    Umfang der Katalogbildfreiheit; Aufnahme zur Erläuterung des Inhalts

    Auszug aus LG Hamburg, 13.03.2009 - 308 O 645/08
    In einem solchen Fall kommt es allein auf selbständigen Gedankeninhalt des zitierenden Werks an (BGH GRUR 1994, 800, 802 - Museumskatalog), ohne dass es dabei auf die Richtigkeit der Ausführungen und Wertungen des Antragsgegners und deren Qualität ankommt.
  • LG Hamburg, 26.09.2008 - 308 O 42/06

    Bildersuche von Google verletzt Urheberrechte

    Auszug aus LG Hamburg, 13.03.2009 - 308 O 645/08
    Denn anders als bei dem der Google-Entscheidung der Kammer (MMR 2009, 55, 57, dort unter lit. B.l.4.b) und c)) zugrundeliegenden Sachverhalt, nach dem der Nutzer über ein Thumbnail-Bild in der Bildersuche klar erkennbar auf das Bild der Originalseite geführt und dieses Bild deutlich abgegrenzt von der oberen Google-Leiste eigenständig und ohne jede Bewertung und Kommentierung eingestellt wird, ist der streitgegenständliche Lebenslauf bei der vorliegenden Fallgestaltung ohne jede optische Abgrenzung völlig in die Webseite des Antragsgegners und die Ausführungen unter der Überschrift "Fall ..." in einer Weise integriert, dass grundsätzlich eine urheberrechtlich relevante zustimmungsbedürftige Nutzung zu bejahen ist.
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